Aktualisierung der Selbstauskunft

Erfassung der bebauten und (teil-)befestigten

Grundstücksflächen für die Niederschlagswassergebühr

Um was geht es?

Der Wasserverband „Südharz“ stellt Einrichtungen zur Verfügung, mit denen das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet und behandelt wird. Die bisher der Gebührenerhebung für die Niederschlagswasserbeseitigung zugrunde gelegten Bemessungseinheiten (bebaute und befestigte Flächen) entsprechen jedoch nach einer Prüfung durch den Wasserverband nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen bzw. sind unvollständig. In den Gebieten, wo bislang keine Erhebung durch den Wasserverband „Südharz“ erfolgte, ist die Ersterfassung der abflusswirksamen Flächen erforderlich. Zur Aktualisierung dieser Daten wird daher ein luftbildgestütztes Selbstauskunftsverfahren durchgeführt, bei dem der Wasserverband „Südharz“ von der Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH, 39444 Hecklingen unterstützt wird. Um die bebauten und (teil-)befestigten Flächen genau feststellen zu können, wurden Luftbilder ausgewertet.

Was wir bereits getan haben?

Wir haben unter Verwendung von Luftbildern und modernster Technik alle Flächen im Verbandsgebiet auswerten lassen. Diese Auswertung ergab, dass im Gebiet unter Umständen mehr Flächen, von denen Niederschlagswasser eingeleitet werden kann, vorhanden sind, als bisher abgerechnet wurden.

Um alle Flächen nun auf einen aktuellen Stand zu bringen und ggfls. bisher noch nicht erfasste Flächen im Sinne der Gleichbehandlung zu berücksichtigen, werden ab dem 05.03.2021 in 2 Margen Erfassungsbögen an alle Gebührenzahler versandt.

Was sollen Sie tun?

In dieser Selbstauskunft sollen Gebührenzahler anhand der mitgelieferten Grafik angeben, von welchen Flächen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Außerdem ist anzukreuzen, ob ein Gründach vorhanden ist, ob befestigte Flächen (z. B. Hofflächen, Terrassen, Garageneinfahrten oder Wege) wasserundurchlässig sind oder aus durchlässigen Materialien wie Rasengittersteine, Schotter o.a. bestehen.Was sollen Sie tun?

• Hinweise und Ausfüllanleitung finden Sie in einem den Unterlagen beiliegendem Merkblatt.

• Änderungen nach der Selbstauskunftsaktion sind dem Wasserverband „Südharz“ umgehend mitzuteilen.

Information und Beratung!

Informationen für alle Betroffenen über die Grundlagen und das Verfahren erfolgen auf vielfältige Art und Weise. Beispielsweise über diese Internetseite, einen Flyer oder eine speziell angebotene kostenfreie Hotline.

 

Telefonhotline – * 0800 94 64 261

Rufzeiten:

Montag von 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 – 16:00 Uh
Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uh
Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr

Unabhängig vom Wohnort kann die Hotline von allen Gebührenzahlern in Anspruch genommen werden.

Vorteile des Verfahrens

Durch diese Erhebung werden dem Wasserverband „Südharz“ sämtliche veranlagte Flächen als graphische Darstellung in elektronischer Form vorliegen. Die Daten können so schnell und unkompliziert bearbeitet werden. Bei Nachfragen von Gebührenzahlern kann künftig schneller Auskunft erteilt werden.

Auf dem Grundstück sind die versiegelten Flächen teilflächengenau ersichtlich. Bisher nicht gemeldete Flächen werden veranlagt.

Mit dieser flächendeckenden Aktualisierung ist die Grundlage für eine möglichst gerechte Gebührenberechnung gegeben.

Helfen Sie bitte mit, indem Sie uns den vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen innerhalb von 3 Wochen nach Versendung der Unterlagen zurücksenden.

Downloads

Flyer

Merkblatt

Presse-mitteilung

Muster
Flächengrafik

Beschluss