

Um was geht es?
Der Wasserverband „Südharz“ stellt Einrichtungen zur Verfügung, mit denen das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet und behandelt wird. Die bisher der Gebührenerhebung für die Niederschlagswasserbeseitigung zugrunde gelegten Bemessungseinheiten (bebaute und befestigte Flächen) entsprechen jedoch nach einer Prüfung durch den Wasserverband nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen bzw. sind unvollständig. In den Gebieten, wo bislang keine Erhebung durch den Wasserverband „Südharz“ erfolgte, ist die Ersterfassung der abflusswirksamen Flächen erforderlich. Zur Aktualisierung dieser Daten wird daher ein luftbildgestütztes Selbstauskunftsverfahren durchgeführt, bei dem der Wasserverband „Südharz“ von der Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH, 39444 Hecklingen unterstützt wird. Um die bebauten und (teil-)befestigten Flächen genau feststellen zu können, wurden Luftbilder ausgewertet.
Was hat der Verband bereits getan?
Wir haben unter Verwendung von Luftbildern und modernster Technik alle Flächen im Verbandsgebiet auswerten lassen. Diese Auswertung ergab, dass im Gebiet unter Umständen mehr Flächen, von denen Niederschlagswasser eingeleitet werden kann, vorhanden sind, als bisher abgerechnet wurden.
Um alle Flächen nun auf einen aktuellen Stand zu bringen und ggfls. bisher noch nicht erfasste Flächen im Sinne der Gleichbehandlung zu berücksichtigen, werden ab dem 05.03.2021 in 2 Margen Erfassungsbögen an alle Gebührenzahler versandt.
Muster Flächengrafik


Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche für Niederschlagswasser
*Siehe Satzung § 15 Anlage 1
Bei der Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche für die an die öffentliche Einrichtung angeschlossenen, bebauten, befestigten und/oder teilbefestigten Flächen werden die im folgenden genannten Flächengruppen mit den verschiedenen Abflussfaktoren berücksichtigt:
Flächengruppe Faktor
• Dachflächen 1,0
• begrünte Dachfläche mindestens 5 cm Substrataufbaudecke 0,5
• Betonflächen, Asphalt 1,0
• sonstige gering versiegelte Flächen 0,2
(wie Kunststoffwaben, Split- oder Schotterflächen, Pflasterbeläge, Schotterrasen o.ä.)
Bebaute und versiegelte Flächen, die ganzjährig nutzbare bauliche Anlagen zur Niederschlagswasserspeicherung, z.B. Zisternen mit einem Fassungsvermögen ab 1 m³ mit Überlauf an die öffentliche Entwässerungsanlage speisen, wirken sich gebührenmindernd aus, als dass pro 1 m³ Fassungsvermögen die dort angeschlossene Gebührenbemessungsfläche pauschal um 10 m² reduziert wird.
Im Falle der Nutzung als Regenwassernutzungsanlage nach DIN 1989-1 reduziert sich die Gebührenbemessungsfläche pauschal um 20 m² pro 1 m³ Fassungsvermögen bis maximal ihrer Gesamtfläche. Die verbrauchte Niederschlagswassermenge muss in diesem Fall durch einen separaten geeichten Zähler erfasst werden und ist als Gebühr gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) zu entrichten.
Der Verband kann zum Nachweis der ganzjährigen Nutzbarkeit der baulichen Anlage die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch den Gebührenzahler und auf dessen Kosten verlangen.
Bebaute und versiegelte Flächen, von denen Niederschlagswasser in eine Versickerungsanlage (z.B. Rigolenversickerung, Muldenversickerung, Sickerschacht) mit Überlauf an die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, werden zu 50 % bei der Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche herangezogen.
Was sollen Sie tun?
In dieser Selbstauskunft sollen Gebührenzahler anhand der mitgelieferten Grafik angeben, von welchen Flächen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Außerdem ist anzukreuzen, ob ein Gründach vorhanden ist, ob befestigte Flächen (z. B. Hofflächen, Terrassen, Garageneinfahrten oder Wege) wasserundurchlässig sind oder aus durchlässigen Materialien wie Rasengittersteine, Schotter o.a. bestehen.
• Hinweise und Ausfüllanleitung finden Sie in einem den Unterlagen beiliegendem Merkblatt.
• Änderungen nach der Selbstauskunftsaktion sind dem Wasserverband „Südharz“ umgehend mitzuteilen.
Information und Beratung!
Informationen für alle Betroffenen über die Grundlagen und das Verfahren erfolgen auf vielfältige Art und Weise. Beispielsweise über diese Internetseite, einen Flyer oder eine speziell angebotene kostenfreie Hotline.
Telefonhotline – * 0800 94 64 261

Vom 08.03.2021 bis 20.04.2021 erreichen Sie unter dieser Rufnummer die Mitarbeiter*innen der WTE Betriebsgesellschaft mbH (WTEB), die Ihnen sach- und fachkundige Auskunft sowie Hilfestellung aus erster Hand geben können.
Rufzeiten:
Unabhängig vom Wohnort kann die Hotline von allen Gebührenzahlern in Anspruch genommen werden.
Vorteile des Verfahrens
Durch diese Erhebung werden dem Wasserverband „Südharz“ sämtliche veranlagte Flächen als graphische Darstellung in elektronischer Form vorliegen. Die Daten können so schnell und unkompliziert bearbeitet werden. Bei Nachfragen von Gebührenzahlern kann künftig schneller Auskunft erteilt werden.
Auf dem Grundstück sind die versiegelten Flächen teilflächengenau ersichtlich. Bisher nicht gemeldete Flächen werden veranlagt.
Mit dieser flächendeckenden Aktualisierung ist die Grundlage für eine möglichst gerechte Gebührenberechnung gegeben.
Helfen Sie bitte mit, indem Sie uns den vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen innerhalb von 3 Wochen nach Versendung der Unterlagen zurücksenden.
Siehe Rückumschlag an:
WTE Betriebsgesellschaft mbH
Gaensefurth 7 – 10
34444 Hecklingen
Downloadbereich…
1. Pressemitteilung

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